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Dr. Kirchhoff
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Verkehrsrecht


Die Abwicklung der – oft einschneidenden - Folgen eines schweren Verkehrsunfalles oder die Verteidigung eines angeblichen Verkehrssünders vor den Strafgerichten gehört seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Verteidigungen von Berufskraftfahrern und Verfahren, in denen es um die Erhaltung der Fahrerlaubnis des Mandaten geht, nehmen wir nach Absprache überregional war.


Seit mehr als 30 Jahren verfügt die Kanzlei über den Status einer ADAC-Vertragskanzlei. Im Jahre 2014 hat Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Julia Böhm den Status als Vertragsanwältin des ADAC nach Rechtsanwalt Eberhard Kirchhoff – der seit 1983 ADAC-Vertragsanwalt war – weitergeführt.


Der Kontakt zur juristischen Zentrale des ADAC in München bietet für Mandaten unserer Kanzlei bei verkehrsrechtlichen Mandaten den Vorteil, nicht nur in schwierigen Fällen – wie einem Unfall im Ausland mit schweren Verletzungen oder einer Verhaftung eines Mandanten nach einer Verkehrsstraftat im Ausland – den fachlichen Austausch mit den Experten des ADAC in München auf praktisch allen praxisrelevanten Gebieten des Verkehrsrechtes herbeiführen zu können.


Jederzeit ist für uns auch der Zugriff auf umfangreiche Datenbank-Sammlungen des ADAC - angefangen bei Urteilen und Aufsätzen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten bis hin zur speziellsten Fragen des Personenschadensrechtes - möglich.



Mit dem ADAC verbindet uns ein Rahmenvertrag, der uns verpflichtet, ADAC-Mitglieder bei anwaltlichen Erstberatungen auf der Basis ihrer Mitgliedschaft zu beraten. Bitte weisen Sie uns bei einer Kontaktaufnahme auf Ihre ADAC-Mitgliedschaft hin.